Vorzeitig aussteigen kann man nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder wen man ein Ersatzmitglied stellt, wird jedoch keine Rückerstattung geleistet.
Ab 14 Jahren kannst Du einen Vertrag abschliessen, Voraussetzung ist, das ein Einverständnis eines Erziehungsberechtigten vorliegt und je nach Körperkostitution.